Kurz und Knapp: Auswandern nach Norwegen

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Staatsbürger aus EU-Ländern mit gültigem Personalausweis dürfen sich bis zu drei Monaten in Norwegen aufhalten. Wenn man beabsichtigt in Norwegen zu arbeiten, muss im Heimatland eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Immobilien

Wer ein größeres Grundstück kaufen möchte, muss eine Konzession erwerben, die besagt, dass die Immobilie innerhalb eines Jahres als Hauptwohnsitz genutzt werden muss. Konzessionsgebühren betragen 0,3 % des Kaufpreises.

Führerschein

Wer einen deutschen Führerschein erworben hat, kann diesen in Norwegen benutzen. Selbst bei einem längeren Aufenthalt oder nach einem Umzug von Deutschland nach Norwegen muss kein neuer und kein internationaler Führerschein beantragt werden. Bei den Führerscheinklassen C und D sind allerdings Besonderheiten zu beachten, die bei den zuständigen Führerscheinstellen nachgefragt werden können.

Diplomatische Vertretungen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Oscars gate 45
N-0244 Oslo

T: +47 23 27 54 00
T: +47 23 27 54 08 (für Reisepässe)
F: +47 22 44 76 72

E-Mail: info@oslo.diplo.de

Erreichbarkeit in Notfällen: +47 90 85 08 02

Norwegen Winter - Impressionen

Norwegen Impressionen

verschneites Norwegen

Weihnachten in Oslo

Rentiere

Winter in Norwegen

Schnee in Norwegen

Lichterspektakel über Norwegen

Was Leser sagen

  • Norwegen - mein Land der Träume :D

    Jennifer - Auswanderer
  • Die Einzigartigkeit der norwegischen Kultur und Lebensart und das besondere Flair vieler Feste und Traditionen verzaubern uns jedes Jahr aufs Neue. Wir bereuen unsere Auswanderung nach Norwegen zu keine Zeit!!!

    Tom und Bettina - Leser
  • Schöne Seite und hilfreiche Texte. Danke Skandi-Hytte!

    Tanja - Leser