verschneites Norwegen
Staatsbürger aus EU-Ländern mit gültigem Personalausweis dürfen sich bis zu drei Monaten in Norwegen aufhalten. Wenn man beabsichtigt in Norwegen zu arbeiten, muss im Heimatland eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Wer ein größeres Grundstück kaufen möchte, muss eine Konzession erwerben, die besagt, dass die Immobilie innerhalb eines Jahres als Hauptwohnsitz genutzt werden muss. Konzessionsgebühren betragen 0,3 % des Kaufpreises.
Wer einen deutschen Führerschein erworben hat, kann diesen in Norwegen benutzen. Selbst bei einem längeren Aufenthalt oder nach einem Umzug von Deutschland nach Norwegen muss kein neuer und kein internationaler Führerschein beantragt werden. Bei den Führerscheinklassen C und D sind allerdings Besonderheiten zu beachten, die bei den zuständigen Führerscheinstellen nachgefragt werden können.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Oscars gate 45
N-0244 Oslo
T: +47 23 27 54 00
T: +47 23 27 54 08 (für Reisepässe)
F: +47 22 44 76 72
E-Mail: info@oslo.diplo.de
Erreichbarkeit in Notfällen: +47 90 85 08 02
verschneites Norwegen
Weihnachten in Oslo
Rentiere
Winter in Norwegen
Schnee in Norwegen
Lichterspektakel über Norwegen